Supply Chain Update – Die wichtigsten Entwicklungen für deutsche Unternehmen
Die aktuelle Ausgabe beinhaltet Themen wie die erfolgreichen Trilogverhandlungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, eine erfreuliche Jahresbilanz des BAFA mit positivem Echo von Präsident Torsten Safarik und hilfreiche Ressourcen für die Risikoanalyse gemäß LkSG.
I. JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Anwendungsbereich erweitert
Mit Jahresbeginn wurde der AnwendungsbereichFAQ von BAFA u.a. zum Anwendungsbereich und zur Ermittlung der Arbeitnehmerzahl – hier. des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erweitert. Das Gesetz gilt nun für Unternehmen mit 1.000 oder mehr Arbeitnehmern. Die Erweiterung betrifft mehrere tausend Unternehmen und ihre Zulieferer sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Trilogverhandlungen zu CSDDD erfolgreich; Anpassung des LkSG folgt
Am 14. Dezember 2023 einigtenLatham & Watkins Blog-Artikel zur CSDDD – hier. sich die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische ParlamentPressemitteilung des Europäischen Parlaments zur Einigung in den Trilogverhandlungen – hier. auf einen gemeinsamen Entwurf zur sogenannten „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD). Die Verabschiedung der europäischen Richtlinie gilt nun als Formsache. Das LkSG muss die Richtlinie langfristig umsetzen und daher angepasst werden. Folgende Änderungen sind bereits absehbar:Berichterstattung zur Einigung auf die Eckpunkte der CSDDD (Legal Tribune Online) – hier.
- Die Tragweite der neuen CSDDD wird sich nicht nur auf die Anzahl beschäftigter Arbeitnehmer beschränken. Erfasst sollen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über €150 Millionen sein. Für kleinere Unternehmen soll die Richtlinie ebenfalls dann gelten, wenn ein Umsatz in Risikosektoren in bestimmter Höhe erwirtschaftet wird.
- Die Bußgeldsanktionen werden deutlich ausgeweitet und können nach der neuen Richtline bis zu 5% des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
- Wie erwartet wird mit der CSDDD eine zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber hat hierauf im LkSG noch bewusst verzichtet.
II. STIMMEN UND PUBLIKATIONEN ZUM LKSG
Rückblick: BAFA zieht positive Bilanz; Präsident Safarik gibt sich optimistisch
Nach knapp einem Jahr LkSG zieht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde eine positive Bilanz.Zur Bedeutung des LkSG in der Praxis der Aufsatz von RAin/FAinArbR Dr. Nadine Kramer und RA Maximilian Luca Schunder zum Thema „Business Human Rights Due Diligence nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – need to know für Unternehmen“ (Betriebs-Berater 2024, S. 74 ff.) – hier. Der Präsident des Bundesamtes äußerte sich zum Jahresende wie folgt:
„Wir fordern die Unternehmen, aber wir überfordern sie nicht. Einige Unternehmen sind weiter als andere, aber jedes Unternehmen darf einen Lernprozess durchlaufen. In diesem Jahr war es uns wichtig, dass die Unternehmen diesen Lernprozess anstoßen. Wir haben die Unternehmen mit einem umfangreichen Informationsangebot und einem stets offenen Ohr unterstützt. Wir stehen fest an der Seite der Unternehmen, die sich auf den Weg machen, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen und die Menschenrechte in ihren Lieferketten verbessern wollen. Jedem Unternehmen, das das Gesetz erfüllen will, wird das auch gelingen.“Pressemitteilung des BAFA – hier. — Torsten Safarik, Präsident des BAFAZu einem Interview der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) mit Torsten Safarik vom 29. Juni 2023 – hier.III. SCHON GEWUSST?
Fokus Risikoanalyse: Welche Quellen sollten Unternehmen nutzen?Das BAFA hat eine Risikodatenbank erstellt, in welcher Informationen zu fünf Risikobereichen ausgewertet werden: Menschenrechtsrisiken, Umweltrechtsrisiken, Kontextinformationen, Branchen- und Rohstoffrisiken. Dazu hat die Behörde eine ÜbersichtZu der Übersicht der Risikodatenbank – hier. veröffentlicht, die zu den jeweiligen Risiken auf öffentlich zugängliche Materialien, wie Indizes und Studien, hinweist.
Weitere Anhaltspunkte für standortbezogene Risiken liefern etwa die Veröffentlichungen der Außenwirtschaftsagentur der Bundesrepublik Deutschland (GTAI). Die GTAI veröffentlicht BerichteZu den Länderberichten der GTAI – hier. zu ausgewählten Ländern (wie z.B. Bangladesch, Brasilien und China), um über verschiedene Risikofaktoren der jeweiligen Produktionsstandorte zu berichten. Auch das US Department of State veröffentlicht sogenannte „Country Reports on Human Rights Practices“,Zu den Country Reports des US Department of State – hier. die ebenfalls zur Ermittlung standortbezogener Risiken herangezogen werden können.
IV. GLOBALE NEUIGKEITEN
Kanada erhöht Regulierung von Lieferketten
Am 1. Januar 2024 trat in Kanada der „Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act”„Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act” – hier. in Kraft. Er richtet sich an Unternehmen und staatliche Einrichtungen, die bestimmte Vermögens-, Umsatz- oder Mitarbeiterschwellen erfüllen und in Kanada Vermögen oder einen Geschäftssitz haben. Diese Betriebe müssen ihre Bemühungen zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit in ihren Lieferketten dokumentieren und berichten. Das Gesetz zielt darauf ab, Transparenz und Verantwortlichkeit für Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten zu fördern. Weitere Informationen befinden sich in den allgemeinen ErläuterungenAllgemeine Erläuterungen des Ministry of Public Safety, Canada – hier. des Ministry of Public Safety, Canada.
V. WEITERFÜHRENDE PUBLIKATIONEN
- Latham & Watkins Blog-Artikel zur CSDDD
- Über die weltweiten Entwicklungen im Bereich CSR/ESG informiert unser Newsletter ESG Insights; aktuell zu den zehn wichtigsten ESG-Themen 2024.