Tim Wybitul ist ein führender Anwalt für Daten-, Cyber- und Technologierecht und berät deutsche und internationale Unternehmen zu komplexen Fragen des Datenschutzes, der künstlichen Intelligenz (KI) und anderen digitalen Themen. Er vertritt Mandanten in Datenschutzverfahren, Verhandlungen und Prozessen mit EU-Regulierungsbehörden und anderen technologie- und datenbezogenen Streitigkeiten.
Tim berät Mandanten in komplexen, hochkarätigen Daten-, KI-, Cyber- und Datenschutzangelegenheiten, darunter:
- Datenberatung und Rechtsstreitigkeiten, z. B. vor Gericht, in Bezug auf die Anwendung und Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des EU-KI-Gesetzes (AIA) und anderer EU-Digital- und Datenschutzgesetze
- Erfolgreiche Verteidigung gegen Bußgelder wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO und andere Datenschutzgesetze, einschließlich der Verteidigung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
- Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle, weltweit oder auf einzelne Jurisdiktionen oder Bereiche beschränkt
- Kommunikation und Verhandlungen mit Datenschutzbehörden, einschließlich Vergleichsverhandlungen
- Unterstützung von Unternehmen bei komplexen Datenschutz- und Cyberproblemen und der Entwicklung praktischer Lösungen
Er wird regelmäßig von allen führenden juristischen Publikationen empfohlen sowie in der Hall of Fame von The Legal 500 und als Legal All Star der WirtschaftsWoche geführt.
Er verfolgt im sehr dynamischen Umfeld des Datenschutzrechts einen kreativen und lösungsorientieren Beratungsansatz, wofür er im Markt einen exzellent Ruf genießt.
Tim vereint seine Erfahrung in IT-Themen mit fachspezifischer Expertise und Weitsicht, um Mandanten praxisnahe, geschäftsorientierte Strategien zu empfehlen. Er ist Certified Information Privacy Professional (CIPP-EU/GDPR) sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Deutsche Bundestag bestellte ihn wiederholt zum Sachverständigen für Anhörungen zu Datenschutzfragen. Zudem ist Tim Chair des globalen Data Privacy Committee von Latham.
Tim ist Herausgeber der Zeitschrift für Datenschutz, die im Verlag C.H. Beck erscheint. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel zu Datenschutzfragen in führenden Fachzeitschriften. Seine Artikel werden regelmäßig vom EuGH, BGH, dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem BAG und den Berufungsgerichten zitiert. Er hält als Lehrbeauftragter zudem Vorlesungen an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zum Thema Datenschutz.